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07. September 2010 Praxis und Team Kontakt Wissenswertes Notdienstkalender Beratungskalender

Erstberatung

Zeitpunkt

Zahnspangen

Kiefergelenk

Kosten
KIG-System


Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)


Kostenübernahme

Die privaten Krankenversicherungen machen bei Kindern keinerlei Einschränkung, sofern eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird. Hier steht den Patienten das gesamte Spektrum moderner Kieferorthopädie zur Verfügung. (Eingeschlossen sind auch mitarbeitsunabhängige Apparaturen, Zahnversiegelung, Kiefergelenkanalyse und häufig sogar Keramikbrackets und die Invisalign®-Methode.)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn der Schweregrad der Gebissfehlbildung ein bestimmtes Maß überschreitet (KIG-System).

Besteht Anspruch auf Kassenbehandlung, dann übernimmt die Kasse beim 1. Kind zunächst 80%, bei weiteren Kindern 90% der Behandlungskosten einer Kassenbehandlung.

Die restlichen 10% oder 20% werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Die Kassenbehandlung unterliegt in der heutigen Zeit leider erheblichen Einschränkungen. So haben Eltern und Behandler keine freie Wahl der Behandlungsmittel.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12, Abs. 1 SGB V) schreibt vor, dass jeweils nur die billigste erfolgversprechende Therapie auf Chipkarte abgerechnet werden darf.

Zum Glück ist es auch dem Kassenpatienten erlaubt, durch die Wahl "außervertraglicher Leistungen" die Behandlung den individuellen Wünschen anzupassen.


Dr. med. dent. F. Dominik Schneider  •  Fachzahnarzt f. Kieferorthopädie  •  Ostwall 112-114  •  47798 Krefeld  •  Tel. 02151-650 570  •   E-Mail an post@dr-schneider-krefeld.de