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07. Februar 2012 Praxis und Team Kontakt Wissenswertes Notdienstkalender Beratungskalender

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KIG-System


Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)


KIG - Ermittlung des Anspruchs auf Kassenbehandlung nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen

Der Kieferorthopäde muß beim Kassenpatient unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) feststellen, ob das Ausmass einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse hat.

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Grade eingeteilt. Der Befund mit dem höchsten Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Nur bei Einstufung in Grad 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenversicherung.

Zum Beispiel berechtigt eine Frontzahnstufe von mehr als 6,0 mm zur Behandlung. Hat ein Kind aber "nur" 6,0 mm, so darf keine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse erfolgen.

Wenn die Behandlung Ihres Kindes aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt, muss es nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne Zähne verzichten.

Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden beraten. Guter Rat ist nicht teuer! Es gibt immer eine kostengünstige "Minimalbehandlung" oder die Möglichkeit, Behandlungskosten über Raten aufzuteilen.

Seit einiger Zeit gibt es Private Zusatzversicherungen, die für den Fall der Ausgrenzung die kieferorthopädischen Behandlungskosten anteilig übernehmen. Es lohnt sich, hierzu Informationen einzuholen!


Dr. med. dent. F. Dominik Schneider  •  Fachzahnarzt f. Kieferorthopädie  •  Ostwall 112-114  •  47798 Krefeld  •  Tel. 02151-650 570  •   E-Mail an post@dr-schneider-krefeld.de