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07. September 2010 Praxis und Team Kontakt Wissenswertes Notdienstkalender Beratungskalender

Behandlung

Zahnspangen

Kiefergelenk

Kosten


Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)


Kostenübernahme bei Erwachsenen

Die privaten Krankenversicherungen machen je nach Tarif keinerlei Einschränkung, sofern eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wird. Hier steht den Patienten das gesamte Spektrum moderner Kieferorthopädie zur Verfügung. (Eingeschlossen sind auch mitarbeitsunabhängige Apparaturen, Zahnversiegelung, Kiefergelenkanalyse und häufig sogar Keramikbrackets und die Invisalign®-Methode)

Bei Kassenpatienten liegt mit vollendetem 18. Lebensjahr eine Leistungspflicht nicht mehr vor. Ausnahme sind besonders schwerwiegende Fehlbildungen, die Kombinationsbehandlungen unter Einbeziehung kieferorthopädischer und kieferchirurgischer Maßnahmen erfordern.

In diesen Fällen wird die Kasse Kosten übernehmen. Wir empfehlen für die Abrechnung dringend den Weg der Kostenerstattung. In allen anderen Fällen ist die Behandlung erwachsener Kassenpatienten eine Privatleistung.

Aber keine Sorge: Wenn Ihre Behandlung aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt, müssen Sie nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne Zähne verzichten. Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden beraten. Guter Rat ist nicht teuer! Es gibt immer eine kostengünstige "Minimalbehandlung" oder die Möglichkeit, Behandlungskosten über Raten aufzuteilen.


Dr. med. dent. F. Dominik Schneider  •  Fachzahnarzt f. Kieferorthopädie  •  Ostwall 112-114  •  47798 Krefeld  •  Tel. 02151-650 570  •   E-Mail an post@dr-schneider-krefeld.de