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In diesen Fällen wird die Kasse Kosten übernehmen. Wir empfehlen für die Abrechnung dringend den Weg der Kostenerstattung. In allen anderen Fällen ist die Behandlung erwachsener Kassenpatienten eine Privatleistung.
Aber keine Sorge: Wenn Ihre Behandlung aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt, müssen Sie nicht auf ein strahlendes Lächeln und schöne Zähne verzichten. Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden beraten. Guter Rat ist nicht teuer! Es gibt immer eine kostengünstige "Minimalbehandlung" oder die Möglichkeit, Behandlungskosten über Raten aufzuteilen.
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